Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Psychologischer Beraterin Frau Susann Lißke und dem/der Klienten/in als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient/in das generelle Angebot der
Psychologischen Beraterin, die Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer
Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an die Psychologische Beraterin zum Zwecke der Beratung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie
Entspannungsübungen nach Maßgabe der psychologischen Beratung und der angegeben
Verfahren wendet.
Die Psychologische Beraterin ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von
Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden
kann, wenn die Psychologische Beraterin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen
Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in
Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der
Psychologischen Beraterin für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.

§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages

Die Psychologische Beraterin erbringt ihre Dienste gegenüber dem/der Klienten/in in der
Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung, Prävention
anwendet.
Die Psychologische Beraterin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem
mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen, sofern der/die Klient/in hierüber keine
Entscheidung trifft.
Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert
werden. Soweit der/die Klient/in die Anwendung derartiger Gespräche oder
Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten
Methoden beraten werden will, hat er das der Psychologischen Beraterin gegenüber zu
erklären.
Die Psychologische Beraterin darf keine Krankschreibungen vornehmen und sie darf keine
Medikamente verordnen.

§ 3 Mitwirkung des Klienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient/in nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den
meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Klienten/in sinnvoll. Dies gilt
insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine
Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen
Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztliche
Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Klienten/in
bestimmend sein. Die Psychologische Beraterin ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Klient/in die
Beratungsinhalte verneint.

§ 4 Honorierung der Psychologischen Beraterin

Die Psychologische Beraterin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die
Honorare nicht individuell zwischen der Psychologischen Beraterin und dem/der Klienten/in
vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Psychologischen Beraterin
aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder –verzeichnisse gelten nicht.
Die Honorare sind nach jeder Beratung von dem/der Klienten/in bar gegen Erhalt einer
Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der/die Klient/in auf Wunsch
eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des/der Klienten/in sowie den Beratungszeitraum mit Angabe der Gegenstände und angewandten Techniken. Wünscht der/die Klient/in keine Spezifizierung in der Rechnung, hat er dies der Psychologischen Beraterin entsprechend mitzuteilen.
Der/die Klient/in ist darüber informiert, dass die Psychologische Beraterin keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von den Klienten selber zu bezahlen.

Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Klient/in unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 50 % der Termingebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Klient/in zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.
In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart.

Termine, die von Seiten der Psychologischen Beraterin abgesagt werden müssen, werden
dem/der Klienten/in nicht in Rechnung gestellt. Der/die Klient/in hat in einem solchen Fall
keinerlei Ansprüche gegen die Psychologische Beraterin. Diese schuldet auch keine Angabe
von Gründen. 
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln
den Psychologischen Beratern nicht gestattet.

§ 5 Vertraulichkeit der Beratung

Die Psychologische Beraterin behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich
der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Klienten/in Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Klienten/in. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Klienten/in erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Klient/in zustimmen wird.
Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn die Psychologische Beraterin aufgrund gesetzlicher
Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht auf
behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. 
Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen sie oder ihre
Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder
Tatsachen entlasten kann.
Die Psychologische Beraterin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte).
Dem/der Klienten/in steht eine Einsicht in diese Handakte zu; er/sie kann diese Handakte
auch heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt.
Sofern der/die Klient/in eine Akte über die Beratung verlangt, erstellt die Psychologische
Beraterin diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der
Handakte.

§ 6 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich,
Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils
anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit
des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.